Abgabebedingungen
Der Halter verpflichtet sich:
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Das Tier bis zur Eingewöhnung mindestens 2-3 Wochen im Haus zu behalten
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Das erworbene Tier gut und artgerecht zu behandeln sowie für ausreichende Fütterung
zu sorgen.
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Jegliche Mißhandlung und Quälerei zu unterlassen.
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Einem Beauftragten der Katzenhilfe ggfs. zu gestatten, sich nach dem Befinden
des Tieres zu erkundigen.
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Bei Erkrankung des Tieres einen Tierarzt aufzusuchen.
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Die erforderliche Impfungen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen.
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Eine Einschläferung des Tieres durch einen Tierarzt nur dann vornehmen zu lassen,
wenn keinerlei Hilfe mehr möglich ist bzw. wenn eine Verlängerung des Lebens nur
unnötiges Leiden bedeuten würde.
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Das Tier sofort an die Katzenhilfe zurückzugeben, wenn es nicht mehr gehalten
werden kann.
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Das Tier spätestens nach 8 Monaten durch einen Tierarzt kastrieren zu lassen.
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Das Tier nicht zu vertragswidrigen Zwecken, insbesondere nicht zu
Tierversuchszwecken zur Verfügung zu stellen.
Bei unsachgemäßer und nicht artgerechter Haltung ist die Katzenhilfe berechtigt,
das Tier unverzüglich zurückzuholen.